Skyline Finance

Finanzierung bei unverheirateten

Warum eine GbR bei Immobilienkäufen (unverheiratet) steuerlich Gold wert sein kann!

Ein Praxisfall zeigt, wie ein kleiner steuerlicher Hinweis bei der Finanzierung große Wirkung haben kann:

Ein Paar kauft gemeinsam eine Immobilie.
• Partner A bringt 100.000 € Eigenkapital ein
• Partner B bringt 0 € ein
• Beide werden im Grundbuch zu je 1/2 eingetragen (Standard beim Notar).

Das klingt fair, ist es aber nicht unbedingt steuerlich.
Denn: In diesem Fall kann das Finanzamt schnell eine Schenkung von 50.000 € annehmen.
Bei einem persönlichen Steuersatz von z. B. 30 % bedeutet das eine Steuerbelastung von 15.000 €, nur weil der Eigenkapitaleinsatz ungleich war.

Und das passiert häufiger, als man denkt.
Denn: Notare weisen zwar auf die Bruchteile hin, verweisen jedoch meistens darauf, das keine steuerliche Beratung stattgefunden hat. Deshalb steht im Vertrag meist schlicht „1/2 zu 1/2“.

Die Lösung in unserem Fall?
Mit einer eGbR und einer klaren Formulierung im Gesellschaftsvertrag lässt sich diese steuerliche Schieflage häufig vermeiden. Damit wird festgehalten, wie das eingebrachte Eigenkapital tatsächlich zugeordnet ist.

➡️ Wichtig: Das ist keine Steuerberatung. Aber ein Hinweis aus die Praxis:
Wenn Sie unverheiratet sind und unterschiedliche Eigenkapitalbeträge einsetzen, sprechen Sie Ihren Steuerberater gezielt darauf an. Oft steckt hier enormes Einsparpotenzial.

Ein Praxisfall zeigt, wie ein kleiner steuerlicher Hinweis bei der Finanzierung große Wirkung haben kann:

👉 Ein Paar kauft gemeinsam eine Immobilie.
• Partner A bringt 100.000 € Eigenkapital ein
• Partner B bringt 0 € ein
• Beide werden im Grundbuch zu je 1/2 eingetragen (Standard beim Notar).

Das klingt fair, ist es aber nicht unbedingt steuerlich.
Denn: In diesem Fall kann das Finanzamt schnell eine Schenkung von 50.000 € annehmen.
Bei einem persönlichen Steuersatz von z. B. 30 % bedeutet das eine Steuerbelastung von 15.000 €, nur weil der Eigenkapitaleinsatz ungleich war.

Und das passiert häufiger, als man denkt.
Denn: Notare weisen zwar auf die Bruchteile hin, verweisen jedoch meistens darauf, das keine steuerliche Beratung stattgefunden hat. Deshalb steht im Vertrag meist schlicht „1/2 zu 1/2“.

Die Lösung?
Mit einer eGbR und einer klaren Formulierung im Gesellschaftsvertrag lässt sich diese steuerliche Schieflage häufig vermeiden. Damit wird festgehalten, wie das eingebrachte Eigenkapital tatsächlich zugeordnet ist.

➡️ Wichtig: Das ist keine Steuerberatung. Aber ein Hinweis aus die Praxis:
Wenn Sie unverheiratet sind und unterschiedliche Eigenkapitalbeträge einsetzen, sprechen Sie Ihren Steuerberater gezielt darauf an. Oft steckt hier enormes Einsparpotenzial.

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